Erläuterungen zur Aufsichtsratswahl

Liebe Kollegen,

Immer gibt es Unklarheiten und Fragen zum Ablauf der Aufsichtsratswahlen im FMG-Konzern, hauptsächlich aber zum Unterschied zwischen einer Delegierten- und tatsächlichen Kandidatenliste. Wir versuchen dies kurz und verständlich zu erläutern.

In einem Satz: Die Beschäftigten können Ihre Favoriten nicht direkt wählen!

Im FMG-Konzern arbeiten mehr als 8000 Beschäftigte. Damit sind für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) maßgeblich und eine vorgelagerte Delegiertenwahl gesetzlich vorgeschrieben. Bei Delegiertenwahlen handelt es sich um ein indirektes Wahlsystem, in dem die Gesamtheit der Wähler ihr Wahlrecht an Delegierte abtritt.

Nur die Kandidaten, die sich zur Delegiertenwahl stellen, können von allen wahlberechtigten Mitarbeitern in der FMG gewählt werden.

Diese Wahl findet vom von 04. bis 10. Juni statt.

Die Kandidaten die sich zur Wahl als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (jeweils 5 Kandidaten und ihr direkter Ersatz) stellen, können nur von den zuvor bestimmten Delegierten gewählt werden.

Vielen Dank!

Eure Vertreter der Liste

F.C. Kollegial