Alles rund um die Betriebsratswahlen 2026 für FMG und AE (sowie ALT-GH) zusammengefasst!
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Betriebsräte werden alle vier Jahre im gleichen Zeitraum – von März bis Mai – gewählt. Die Wahlen finden während der Arbeitszeit statt. Die Stimmabgabe zur Betriebsratswahl beginnt in der
- FMG am 04.05.2026 ab 07:00 Uhr und endet am 11.05.2026 um 14:00 Uhr.
- AE am 06.05.2026 ab 08:00 Uhr und endet am 12.05.20206 um 10:00 Uhr.
Wählbar sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die sechs Monate dem Betrieb angehören und die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Da leitende Angestellte nicht wählen dürfen, gehören sie auch nicht zu den wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Aeroground Mitarbeiter mit FMG-Vertrag können sowohl in der FMG als auch in der AeroGround ihren Betriebsrat wählen. Achten Sie bitte auf die Bekanntmachungen der Wahlvorstände der jeweiligen Firmen. Wir veröffentlichen hier die Standorte, sowie Öffnungszeiten der jeweiligen Wahllokale für FMG als auch AeroGround.
Ganz einfach. BRIEFWAHL!
Darüber hinaus kann über einen Zaitraum von 7 Tagen gewählt werden, damit auch die Kollegen, die viel im Homeoffice arbeiten Gelegenheit haben, ein Wahllokal vor Ort am Flughafen aufzusuchen.
Keineswegs. Einfach beim jeweiligen Wahlvorstand anrufen (FMG: 089 / 975-40913; AeroGround 089 / 975-40925) oder E-Mail schicken (FMG: fmg-wahlvorstand2026@munich-airport.de; AeroGround: ae-wahlvorstand2026@munich-airport.de)! Briefwahlunterlagen werden umgehend mit Anleitung nach Hause geschickt.
Wähler, die zum Wahlzeitpunkt nicht im Betrieb sein werden, können beim Wahlvorstand die Briefwahl beantragen. Wenn der Wahlvorstand schon weiß, dass bestimmte Arbeitnehmer zum Wahlzeitpunkt wegen der Eigenart ihrer Beschäftigung nicht im Betrieb sein werden (z. B. Außendienstmitarbeiter), so müssen diesen Kollegen die Briefwahlunterlagen auch OHNE deren Antrag zugeschickt werden. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, von denen der Wahlvorstand schon im Vorfeld weiß, dass sie vom Erlass des Wahlausschreibens bis zum Zeitpunkt der Wahl aus anderen Gründen – insbesondere bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder bei Arbeitsunfähigkeit – voraussichtlich nicht im Betrieb sein werden.
Betriebswahlvorstand FMG
Telefon: 089 / 975-40913
FMG-Verwaltungsgebäude,
G1, Raum: 091
Nordallee 25
85356 Flughafen
fmg-wahlvorstand2026@munich-airport.de
Regelmäßige Bürozeiten:
Donnerstags: 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Betriebswahlvorstand AE
Telefon: 089 / 975-40925
Terminal 2
Raum: 03.3146
ae-wahlvorstand2026@munich-airport.de
Regelmäßige Bürozeiten:
Montags und Donnerstags: 8:00 Uhr bis 11:00Uhr
sowie nach Vereinbarung
Wahllokale für die FMG:

Wahllokale der AE:

Das Wahlausschreiben enthält essenzielle Informationen für die Belegschaft. Es soll über die Einzelheiten der Betriebsratswahl informieren, insbesondere darüber,
- wo, wie und bis wann sie Vorschläge für Kandidaten einreichen kann (sog. Wahlvorschläge),
- wie sie gegen die Wählerliste Einspruch einlegen kann und
- wann und wo die Stimmabgabe erfolgen wird.
Damit ist das Wahlausschreiben zugleich ein Appell an Ihre Mitarbeiter, sich durch Vorschläge an den Wahlen zu beteiligen.
- das Datum, für den Erlass des Wahlausschreibens
- die Orte, an denen die Wählerliste und die Wahlordnung ausliegen und eingesehen werden können
- ein Hinweis, dass nur Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in der Wählerliste eingetragen sind
- ein Hinweis, dass Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 4 WO) nur innerhalb einer bestimmten Frist – nämlich vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens – und in schriftlicher Form beim Wahlvorstand eingelegt werden können; der letzte Tag der Frist und ggf. das Fristende zu einer bestimmten Uhrzeit muss dabei angegeben werden
- die Verteilung der Geschlechter im Betrieb, mit dem Hinweis, dass das Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, im Betriebsrat mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 WO)
- die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 BetrVG) und die Verteilung der Sitze auf die Geschlechter (§ 15 Abs. 2 WO)
- die Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss (Stützunterschriften, § 14 Abs. 4 BetrVG)
- ein Hinweis, dass der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftragten unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 5 BetrVG)
- ein Hinweis, dass Wahlvorschläge innerhalb einer bestimmten Frist – nämlich vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens – beim Wahlvorstand in Form von Vorschlagslisten eingereicht werden müssen, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen sind; der letzte Tag der Frist und ggf. das Fristende zu einer bestimmten Uhrzeit muss angegeben werden
- der ausdrückliche Vermerk, dass die Stimmabgabe an die Wahlvorschläge gebunden ist und dass nur solche Wahlvorschläge berücksichtigt werden dürfen, die fristgerecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 WO) eingereicht wurden.
- der Ort, an dem die Wahlvorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe aushängen
- Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe sowie die Betriebsteile und Kleinstbetriebe, für die Sie im Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe (§ 24 Abs. 3 WO) beschlossen haben
- der Ort, an dem Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand abgegeben werden können
- Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung



