
Was macht der Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium in einem Unternehmen, das den Vorstand berät, kontrolliert und überwacht. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist im FMG-Konzern gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, MitbestG) verpflichtet GmbHs zur Einrichtung eines Aufsichtsrates, wenn diese in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat prüft die Rechtsaufsicht und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung des Vorstands.
Aufgaben des Aufsichtsrates?
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, § 52 GmbHG i.V.m. § 111 AktG. Hierzu gehört auch die Pflicht, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft sowie den Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns zu überprüfen. Da sich der Aufsichtsrat in der FMG nach dem MitbestG bestimmt, übernimmt der Aufsichtsrat die gesamte „Personalkompetenz“ betreffend die Geschäftsführung.
Kurz gesagt, ist er damit für Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer zuständig.
Der Aufsichtsrat trifft im Rahmen seiner Organfunktionen wichtige unternehmerische Entscheidungen. Unternehmerische Entscheidungen unterliegen nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.
Wie wird der Aufsichtsrat in der FMG gewählt?
Hat die GmbH mehr als 2.000 Arbeitnehmer, so sind für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) maßgeblich. Das MitbestG sieht vor, dass die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates von den Arbeitnehmern bestimmt wird (sogenannte paritätische Besetzung des Aufsichtsrates). Die andere Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder wird von den Gesellschaftern bestellt. Viele Kolleginnen und Kollegen wissen gar nicht, dass es aufgrund der paritätischen Besetzung für die Arbeitnehmer auch hier intensive Möglichkeiten der Einflussnahme auf Entscheidungen des Gremiums gibt.
Im FMG-Konzern arbeiten mehr als 8000 Beschäftigte. In einem Konzern mit mehr als 8.000 Mitarbeitern ist eine vorgelagerte Delegiertenwahl gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Delegiertenwahl wird den Delegierten (auch: Vertretern) ein Amt von der Gesamtheit der Mitglieder durch einen Wahlakt übertragen. Bei Delegiertenwahlen handelt es sich um ein indirektes Wahlsystem, in dem die Gesamtheit der Wähler ihr Wahlrecht an Delegierte abtritt.
Kurz gesagt:
In dieser Wahl werden also nicht die Aufsichtsräte selbst gewählt, sondern diejenigen, welche die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen dürfen.
Es sind 21 Delegierte in der FMG zu wählen, davon:
– 20 Delegierte der Arbeitnehmer
– 1 Delegierter der leitenden Angestellten
Wann finden die Delegiertenwahlen statt?
Die Wahl der Delegierten findet statt im Zeitraum von Dienstag, 04. Juni 2024 bis einschließlich Montag, 10. Juni 2024.
Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können einfach beim Betriebswahlvorstand der FMG angefordert werden.
Die Anschrift des Betriebswahlvorstand lautet:
Aufsichtsratswahl der Flughafen München GmbH
Betriebswahlvorstand
Nordallee 25
85356 München-Flughafen
Telefon: 089/975- 40911
E-Mail: FMG-AE-BWV24@munich-airport.de