Hinweis zur Wahlberechtigung Alt-GH

Betriebsabgrenzung

2010 wurde der GH-Bereich aus dem Mutterunternehmen FMG herausgelöst und in die Tochter AeroGround überführt und als gemeinsamer Betrieb weitergeführt. Nun wurde auch der gemeinsame Betrieb aufgelöst.

Zwei Firmen zwei Betriebsräte

Aus diesem Grund werden heuer erstmals zwei Betriebsräte gewählt. Sowohl in der FMG als auch in der AeroGround.

Besonderheit für Alt-GH Beschäftigte

Aufgrund der speziellen Konstellation sind Arbeitnehmer der FMG, die bei der Aero-Ground dauerhaft im Wege der Personalgestellung entsprechend den Tarifwerken für den öffentlichen Dienst nach § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG eingesetzt werden, in beiden Firmen wahlberechtigt.

Bitte auf Bekanntmachungen achten

Bitte achten Sie auf die Wahlausschreiben und Bekanntmachungen der Wahlvorstände der jeweiligen Firmen (FMG und AeroGround). Auf unserer Webseite haben wir ebenfalls die Öffnungszeiten der Wahllokale beider Firmen veröffentlicht.

Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht in beiden Firmen wahr. 

Vielen Dank!

Ihre Vertreter der Liste
F.C. Kollegial