F.C. Kollegial – Damit keiner rausfliegt

In Deutschland ist die Rolle des Betriebsrats bei Kündigungen durch das Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 BetrVG) streng geregelt. 

Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung (ordentlich oder außerordentlich) anhören. Dabei gilt: 

  • Informationspflicht: Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe detailliert mitteilen.
  • Rechtsfolge: Eine Kündigung, die ohne oder vor Abschluss der Anhörung ausgesprochen wird, ist unwirksam.

Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats

Widerspruch (nur bei ordentlichen Kündigungen): Erfolgt unter bestimmten Bedingungen (z.B. soziale Auswahl fehlerhaft, Weiterbeschäftigung möglich). Ein wirksamer Widerspruch stärkt die Position des Arbeitnehmers massiv, da er oft einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ende eines Kündigungsschutzprozesses auslöst.

Wir widersprechen zu 99,999999% Kündigungen!