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In einer wirtschaftlich schwierigen Lage, insbesondere an einem Flughafen, sollte man das Thema „Krisenmanagement“ nicht als bloße Reaktion, sondern als aktive Gestaltungschance begreifen. Der Fokus verschiebt sich von „Verteilung von Gewinnen“ hin zu „Sicherung der Existenz und Fairness“.
Beschäftigungssicherung als oberstes Gebot:
Der Betriebsrat (BR) muss seine gesetzlichen Aufgaben nach § 80 BetrVG nutzen, um die Beschäftigung aktiv zu fördern. –> „Keine Entlassungen ohne Alternativprüfung“ – Fokus auf, Qualifizierung, interne Versetzungen oder ggf. Kurzarbeit statt Kündigungen.
Standortsicherung durch Mitgestaltung:
In Krisen neigen Arbeitgeber zu einseitigen Sparmaßnahmen. Der BR kann als „Krisenlotse“ fungieren, indem er eigene Konzepte zur Kostenoptimierung vorschlägt, die nicht allein zu Lasten der Belegschaft gehen.
Transparenz und frühzeitige Information:
Wirtschaftliche Schwierigkeiten sorgen für Verunsicherung. –> Stärkung des Wirtschaftsausschusses, um Warnsignale (z.B. sinkende Passagierzahlen, Investitionsstopps) frühzeitig zu erkennen und die Belegschaft ehrlich zu informieren.
Arbeitsbelastung bei Personalengpässen:
Oft führt Personalabbau bei verbleibenden Mitarbeitern zu „Airport-Chaos“ und Überlastung. –>„Gesundheitsschutz auch in der Krise“ – Gefährdungsbeurteilungen und klare Regeln gegen Selbstausbeutung.
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F.C. Kollegial FMG = Liste 3
F.C. Kollegial AE = Liste 1




